Tweet Gemäß des Pressegesetzes der Bundesrepublik Deutschland Richtigstellung In einem „ ´Alte Aula´ in Blankenfelde´“ überschriebenen Beitrag, der im Amtsblatt/Lokalanzeiger (Ausgabe 8/2011) veröffentlicht wurde, ist zu lesen: „Im Jahr 2002 gelang es der damaligen Gemeinde Blankenfelde, den Kulturverein als Betreiber des gemeindeeigenen Objekts ´Alte Aula´ zu gewinnen.“ Die Behauptung ist falsch. Richtig ist: Nach...
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