Kommentar
Gratulation, Herr Landrat Giesecke! Das durch den Kreistag seinerzeit beschlossene Zuwendungslimit für die SWFG von einer Million ist ein Jahreslimit. Stolz verkünden Sie nun, dass dieses Jahreslimit um die Jahresmitte augeschöpft, aber nicht überschritten ist. Zusätzlich werden Versuche angestellt, versteckte Zuwendungen umzusetzen. Dabei sind der Kreativität wohl keine Grenzen gesetzt. Zur Not wird die wirtschaftlich tätige SWFG mal eben als gemeinnützig wahrgenommen und die MBS soll Mittel fließen lassen. Die MBS ist übrigens selbst Mitgesellschafterin der SWFG. Und wenn das alles nichts bringt, dann könnte der Kreistag im September immer noch beschließen, dass sich der Kreistag selbst einmal mehr an seinen eigenen SWFG-Limitbeschluß nicht gebunden fühlt.
"Mitte des Jahres" sollte die SWFG umstrukturiert werden und man sei "im Plan", hießt es vor kurzem noch durch Sie, Herr Landrat. Nun soll es möglicherweise der 1. September werden. Richtig ist, dass das SWFG-Personal tlw. in die Verwaltung integriert werden soll, unrichtig ist, dass parallel hierzu das Zuwendungslimit durch den Kreistag angemessen reduziert wird. Ganz im Gegenteil, im September 2012 ist mit einem Nachschlag für die SWFG zu rechnen. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann der nächste Tricksereiversuch und der nächste Kreistagsalibibeschluß kommt. Man zahlt also immer wieder den Preis für diese kreisliche Versorgungsanstalt SWFG inkl. dem dauerdefizitären Biotechnologiepark Luckenwalde, den uns der Ministerpräsident Platzeck als auch der Landrat irreführend immer wieder als "Leuchtturm" vermitteln wollten.
Auf der einen Seite – wider einer öffentlich zu erwartenden Transparenz – behandeln Sie, Herr Landrat, die Kreis-SWFG so geheimnisvertieft als ginge es hier beispielsweise um Ihren privaten Aktienbesitz. Verständlicherweise legt man Sanierungsfälle – wie die SWFG – nicht gern offen. Diese Kreis-SWFG, die u.a. als gewerbliche Vermieterin und als Gewerbearealentwicklerin am Markt auftritt und somit mit anderen Unternehmen zweifelsohne im Wettbewerb steht. Auf der anderen Seite wird der Sanierungsfall SWFG seit Jahren großzügig aus dem Kreishaushalt gestützt. Ob man das nun noch "Zuwendungen" oder schon "Beihilfen" nennen mag, ein Fazit lässt sich ziehen: Es fehlt im Geschäftskern an einer Gemeinnützigkeit. Die SWFG verfügt mithin über einen Doppelmalus: Sie kostet der Öffentlichkeit sehr viel Geld und sie verzerrt zudem völlig unnötig den Wettbewerb.
Andreas Trotz
Riesdorf


Sehr geehrter Herr Trotz, toller Beitrag! Vielleicht sollte man statt Zuwendung besser von Familiengeld sprechen :-) Na der Spuk ist ja hoffentlich bald zu Ende
Was schert das "Geschwätz von gestern" (ehem. Kreistagsbeschluß zur Limitierung des SWFG-Zuschusses auf EUR 1,0 Mio. pro Jahr)? http://www.teltow-flaeming.de/de/aktuelles/2012/08/haushalts-und-finanzausschuss-2012-09-10.php