Dass ein Beschuldigte seine Unschuld zum Tatvorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder beteuert, liegt in der Natur der Sache. Zu fragen wäre an dieser Stelle höchstens, warum so urplötzlich? Warum erst jetzt? Das Ermittlungsverfahren läuft seit fast zwei Jahren und die Entscheidung Einstellung oder Anklageerhebung steht noch immer aus. Könnte es sein, dass nackte Angst dahinter steht?…







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